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   BFH, 10.11.1987 - V B 20/85   

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https://dejure.org/1987,7982
BFH, 10.11.1987 - V B 20/85 (https://dejure.org/1987,7982)
BFH, Entscheidung vom 10.11.1987 - V B 20/85 (https://dejure.org/1987,7982)
BFH, Entscheidung vom 10. November 1987 - V B 20/85 (https://dejure.org/1987,7982)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 27.06.1985 - I B 23/85

    Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgaben - Körperschaftsteuer - Zinsen -

    Auszug aus BFH, 10.11.1987 - V B 20/85
    Nach der Rechtsprechung des BFH ist unter grundsätzlicher Bedeutung zu verstehen, daß die im Revisionsverfahren zu erwartende Entscheidung aus Gründen der Rechtssicherheit, der Rechtseinheitlichkeit bzw. der Rechtsentwicklung im allgemeinen Interesse liegt (vgl. BFH-Beschluß vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605, m. w. N.).
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 10.11.1987 - V B 20/85
    Vielmehr genügt es, daß sich dies aus den Ausführungen ergibt, was jedoch nur dann der Fall sein kann, wenn konkrete auf die Rechtsfrage und ihre - aus der Sicht des Rechtsmittelführers - über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingegangen worden ist (vgl. BFH-Beschluß vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479, m. w. N.).
  • BFH, 09.06.1986 - IX B 90/85

    Nichtzulassungsbeschwerde - Wesentlicher Verfahrensmangel - Umdeutung -

    Auszug aus BFH, 10.11.1987 - V B 20/85
    Zu der ebenfalls in § 116 Abs. 1 FGO angeführten Rüge, daß - vom Falle der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zustimmung zur Prozeßführung abgesehen - ein Beteiligter nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten war (Nr. 3), hat der BFH, der Rechtsprechung des BVerwG folgend, im Beschluß vom 9. Juni 1986 IX B 90/85 (BFHE 146, 395, BStBl II 1986, 679) entschieden, daß ein solcher Verfahrensmangel nur mit der zulassungsfreien Revision, nicht aber auch mit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gerügt werden kann.
  • BFH, 21.06.1968 - III B 58/67

    Besonderheiten des Bewertungsrechts - Streitwert - Rechtsschutzinteresse -

    Auszug aus BFH, 10.11.1987 - V B 20/85
    Nicht berücksichtigen lassen sich dagegen die Ausführungen der Klin. im Schriftsatz vom 30. Dezember 1985, insbesondere auf dessen Seite 5 f., da dieser Schriftsatz erst nach Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht worden ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. Juni 1968 III B 58 /67, BFHE 93, 503, BStBl II 1969, 36, und vom 28. Januar 1971 V B 58/70, BFHE 101, 44, BStBl II 1971, 246).
  • BFH, 28.01.1971 - V B 58/70

    Revisionskläger - Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung -

    Auszug aus BFH, 10.11.1987 - V B 20/85
    Nicht berücksichtigen lassen sich dagegen die Ausführungen der Klin. im Schriftsatz vom 30. Dezember 1985, insbesondere auf dessen Seite 5 f., da dieser Schriftsatz erst nach Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht worden ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 21. Juni 1968 III B 58 /67, BFHE 93, 503, BStBl II 1969, 36, und vom 28. Januar 1971 V B 58/70, BFHE 101, 44, BStBl II 1971, 246).
  • BFH, 10.11.1987 - V B 19/85

    Verfahrensmangel bei rechtsirriger Beurteilung einer verfahrensrechtlichen Frage

    Wie in dem Beschluß des erkennenden Senats vom heutigen Tage V B 20/85 (BFH / NV 1988, 448) ausgeführt ist - insoweit wird Bezug genommen -, setzte das FA gegen die aus dem Kl. sowie der Gesellschafterin A bestehende GbR auf dem Schätzungswege die Umsatzsteuer 1979 zunächst auf .

    Insoweit wird auf die diesbezüglichen Ausführungen im bereits zitierten Beschluß V B 20/85 (BFH / NV 1988, 448) verwiesen.

  • BFH, 28.06.2006 - V B 199/05

    NZB: Verhältnis Amtsermittlungspflicht - Mitwirkungspflichten der Beteiligten

    Als Verfahrensmängel i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO kommen nur solche des FG, nicht dagegen solche des FA, in Betracht (z.B. BFH-Beschluss vom 10. November 1987 V B 20/85, BFH/NV 1988, 448).
  • BFH, 10.12.1997 - VIII B 17/97

    Vorliegen eines groben Verschulden hinsichtlich einer nachträglich bekannt

    Als Verfahrensmängel kommen indessen nur solche des FG, nicht auch solche des FA in Betracht (vgl. BFH-Beschluß vom 10. November 1987 V B 20/85, BFH/NV 1988, 448).
  • BFH, 10.05.2001 - III B 96/00

    Beschwerde - Divergenz - Verfahrensmangel - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Mit dem Vorbringen der unrichtigen Anwendung von Vorschriften der AO 1977 rügt die Klägerin jedoch keinen Verfahrensfehler i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO a.F., da es sich hierbei nicht um Vorschriften des Gerichtsverfahrensrechts handelt (vgl. BFH-Urteil vom 10. Februar 1982 I R 190/78, BFHE 135, 396, BStBl II 1982, 682; BFH-Beschluss vom 10. November 1987 V B 20/85, BFH/NV 1988, 448; Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rn. 25).
  • BFH, 04.04.1996 - VII B 10/96

    Verschulden des Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

    Gemäß § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO bedarf es einer Zulassung zur Einlegung der Revision nicht, wenn als wesentlicher Mangel des Verfahrens gerügt wird, daß die Entscheidung nicht mit Gründen versehen ist (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 10. November 1987 V B 20/85, BFH/NV 1988, 448).
  • BFH, 30.01.1990 - V B 47/88

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Wenn durch den Erlaß von Umsatzsteuerbescheiden mit geschätzten Besteuerungsgrundlagen - wie die Klägerin vorträgt - das Legalitäts- und Offizialprinzip verletzt worden sein sollte, läge ein Fehler der Finanzbehörde im Besteuerungsverfahren, aber nicht der in § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO bezeichnete Verfahrensmangel vor, mit dem Fehler des FG bei der Anwendung von Verfahrensrecht gerügt werden müssen (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 10. November 1987 V B 20/85, BFH/NV 1988, 448).
  • BFH, 31.01.1989 - V B 162/88

    Anforderungen an die Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung einer Beschwerde

    Soweit der Kläger die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung - FGO -) begehrt, hat er nicht innerhalb der Beschwerdefrist (vgl. Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. November 1987 V B 20/85, BFH / NV 1988, 448 unter 2. a) dargelegt (§ 115 Abs. 3 Satz 3 FGO), welche Rechtsfrage ihm grundsätzlich bedeutsam erscheint.
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